Dr. Keusch Rechtsanwälte ist eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München.
Wir bieten Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen exakt die Rechtsberatung, die sie wünschen und benötigen. Das kann Beratung und Vertretung im Einzelfall sein oder dauerhafte begleitende Beratung. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sind wir Ihr kompetenter Partner bei außergerichtlichen Verhandlungen oder der Prüfung und Erstellung von exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Verträgen und Dokumenten. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht, um Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.
Was uns dabei auszeichnet, ist fachliche Kompetenz, Erfahrung und großes persönliches Engagement.
Moderne juristische Beratung bedeutet für das Team von Dr. Keusch Rechtsanwälte die umfassende Vertretung und Begleitung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und außergerichtlicher Beratung. Durch die Bündelung spezifischer Fachkenntnisse werden Ihre rechtlichen Belange effizient und kompetent wahrgenommen.
Die Kanzlei Dr. Keusch Rechtsanwälte arbeitet erfolgreich und langfristig mit Unternehmen und Privatpersonen zusammen. Grundlage dieser Mandate ist unser fachliches Wissen und persönliches Vertrauen.
Die Rechtsprechung und Gesetzgebung ist einem stetigen Wandel unterworfen. Mit relevanten Urteilen, Hinweisen auf unsere Veranstaltungen und allgemeinen rechtlichen Hintergrundinformationen informieren wir Sie hier über Interessantes und Wissenswertes.
Leitsätze
Kommt der Arbeitgeber mit seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden Fassung (im Folgenden aF), dem Arbeitnehmer eine Ausschluss-/Verfallfrist nachzuweisen, in Verzug, hat er nach § 280 Abs. 1 und Abs. 2, § 286 BGB dem Arbeitnehmer den dadu... 06.11.2023 weiter1. Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt erst dann zu laufen, wenn eine kündigungsberechtigte Person von den Umständen positive Kenntnis erlangt hat, die den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Der Kündigungsberechtigte muss allein aufgrund seines t...
06.11.2023 weiterKündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzproze...
06.11.2023 weiterDie Kanzlei Dr. Keusch Rechtsanwälte liegt im Herzen von München und ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln über das Sendlinger Tor sehr gut zu erreichen. Sie können uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Dr. Sven Keusch, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kerstin Keusch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
+49 89 23 23 87 25-0 +49 89 23 23 87 25-10