Für Unternehmen

Wer unter­nehmerische Verantwortung übernimmt und verantwortlich Entscheidungen trifft, sollte gut informiert und beraten sein, insbesondere auch in rechtlichen Fragen. Dessen sind wir uns bewusst – aus langjähriger Tätigkeit als Unternehmens­juristen und in anwaltlicher Betreuung von Unternehmen und Unternehmern.

Wir versetzen uns in Ihre Situation und geben Ihnen den Rechtsrat und die Unterstützung, die Ihnen nicht nur in der Theorie, sondern auch ganz praktisch weiterhilft und Sie und Ihr Unternehmen voranbringt – punktuell projektbezogen oder dauerhaft begleitend, ganz wie Sie es wollen und wie es zu Ihren Bedürfnissen passt. Und auch wenn Sie uns wegen einem sehr punktuellen Anliegen zu Rate ziehen, behalten wir grundsätzlich das große Ganze im Auge und weisen auf möglichen Handlungsbedarf an anderer Stelle hin.

Das Gesellschafts­recht ist die rechtliche Basis für Unternehmen und auch für deren wirtschaft­lichen Erfolg. Mithilfe des Gesellschafts­rechts werden Unternehmen, ihre Strukturen und Spielregeln für alle Beteiligten geformt: Es gibt klare Leitlinien vor und schafft Verbindlichkeit. Es schafft aber auch Freiräume und Haftungs­grenzen. Und in Konflikt­fällen kennt das Gesellschafts­recht gesetzliche oder individuelle vertragliche Lösungen.

Deswegen stellen sich ab der Unter­nehmens­gründung gesellschaftsrechtliche Fragen, beispielsweise zur Wahl der richtigen Rechtsform und der Gestaltung der Verträge (Gesellschafts­vertrag, Neben­abreden der Gesellschafter, Geschäfts­führer­vertrag etc.). Wächst oder verändert sich ein Unternehmen oder die Struktur seiner Gesellschafter, kann eine Anpassung der Rechtsform oder der bestehenden Verträge notwendig werden oder ökonomisch sinnvoll sein (von GbR zur GmbH, Gründung einer AG, Änderung Gesellschafts­vertrag) – das Gleiche gilt beim Zusammen­schluss von Unternehmen oder bei einem Unternehmens­kauf.

Auch im laufenden Betrieb einer Gesellschaft spielen gesellschafts­rechtliche Fragen natürlich immer wieder eine Rolle, z. B. bei der Erstellung des passenden Gesellschafts­vertrages, beim Hinzukommen neuer oder dem Ausschluss alter Gesell­schafter, in Bezug auf die Haftung der Gesellschaft und/oder der Geschäfts­führung und/oder der Gesellschafter etc.

Wenn Sie Unterstützung im Gesellschaftsrecht benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Ökonomischer Erfolg im Unternehmen hängt regelmäßig von verlässlichen, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen Verträgen ab – und das in ganz unterschied­lichen Bereichen.

Denn Kooperations­verträge, Verträge über Beteiligungen und Investments, Lizenz­verträge, Verträge über Forschung und Entwicklung, Kaufverträge, Berater­verträge, Dienstleistungs­verträge, Werk­verträge, Miet- und Leasing­verträge, Franchise­verträge, Handels­vertreter­verträge, Makler­verträge, Vertriebshändler­verträge, NDAs, MoUs, LoIs, allgemeine Vertrags­bedingungen (AGB), Geschäfts­führer­verträge und etliche andere Verträge erfüllen „von der Stange“ nicht ihren Zweck und schaffen v. a. durch Ungenauigkeit zusätzliche und unnötige rechtliche und damit finanzielle Risiken. Muster aus Büchern oder dem Internet und auch Vertrags­generatoren, die vermeintlich individuelle Lösungen schaffen, werden den tatsächlichen Anforderungen nicht gerecht.

Deswegen lohnt es, auf individuell erstellte Verträge zu setzen, die Besonderheiten, spezifische Risiken in einem speziellen Geschäftsumfeld oder individuelle unternehmerische Risikobereitschaft angemessen berücksichtigen. Das gilt für Unternehmen jeder Größe – von der Gründung an –, so z. B. auch für Start-ups, bei denen es nicht selten sehr schnell um relativ große Geldbeträge gehen kann.

Falls Sie Unterstützung im Wirtschafts­vertragsrecht benötigen, sprechen Sie uns gerne an! Mit langjähriger Erfahrung aus der Tätigkeit in Rechts­abteilungen von Unternehmen stehen wir Ihnen hier mit besonderer Kompetenz zur Verfügung – auf nationaler Ebene, aber auch international und in englischer Sprache.

Im Verlaufe des Lebens­zyklus eines Unternehmens kommt es immer wieder zu Veränderungen, die auch Auswirkungen auf die Struktur des Unternehmens haben, sei es durch einen Unternehmens­kauf oder -verkauf bzw. eine Umstrukturierung des Unternehmens, z. B. durch Aufspaltung oder Eingliederung.

Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsform­wechsel oder auch der Ausschluss von Minderheits­aktionären (squeeze out), Unternehmens­käufe und -verkäufe sollten zwingend anwaltlich begleitet werden. Denn ein professioneller Blick von außen auf gesellschafts­rechtliche und möglicher­weise arbeits­rechtliche Vorgänge, kompetente und individuelle Beratung, Begleitung und Gestaltung minimieren die erheblichen rechtlichen Risiken, die mit Umstrukturierungen und M&A-Vorgängen verbunden sein können.

Wenn Sie anwaltlichen Rat und Unterstützung im Bereich M&A oder Umstrukturierung benötigen, kontaktieren Sie uns!

Die Unternehmens­welt wird zunehmend komplexer, Haftungsrisiken für Unternehmen und für Organe von Unternehmen (Vorstand, Geschäftsführer etc.) werden damit immer umfang­reicher und vielschichtiger. Denn nicht selten müssen Unternehmen eine Vielzahl nationaler, aber unter Umständen auch internationaler Regelungen beachten, die Einhaltung im Unter­nehmen effektiv organisieren und letztlich auch möglichst lückenlos überwachen.

Anwaltliche Unterstützung ist in diesem Zusammenhang in vielerlei Hinsicht unerlässlich. Sie identifiziert Schwach­stellen in der Umsetzung verbindlicher rechtlicher Vorgaben und damit verbundene (Haftungs-)Risiken. Anwaltliche Unter­stützung ermöglicht eine verlässliche Vorbereitung und Dokumentation von maßgeblichen Entscheidungs­prozessen im Unternehmen, um z. B. Organhaftungs­ansprüche möglichst zu vermeiden. Anwaltliche Unterstützung ermöglicht insgesamt aber auch die Entwicklung individueller Lösungen und effektiver Organisations­strukturen, um Haftungs­risiken für die Zukunft generell zu minimieren.

Eine sachgerechte und gelebte Compliance ist außerdem mittlerweile oft Voraussetzung für Vertragsbeziehungen zu größeren Organisationen und Unternehmen oder die Teilnahme an Ausschreibungen.

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt, der Sie im Bereich Compliance unterstützt? Sprechen Sie uns gerne an.

Im Handelsrecht geht es in erster Linie um das Verhältnis eines Unternehmens bzw. Kaufmanns zu Dritten – vor allem im Bereich Einkauf, Absatz und Vertrieb. Angefangen bei speziellen handels­rechtlichen Pflichten, z. B. im Vertragsrecht über Besonder­heiten beim Einsatz von Handels­vertretern bis hin zur rechtlich optimalen Gestaltung von Vertriebs­wegen (Eigenvertrieb, Kommission, Franchising, Vertrags­händler etc.), kann man das Handels­recht aber dennoch häufig nicht isoliert betrachten. Denn rechtliche Berührungs­punkte mit dem Gesellschafts­recht, dem Haftungs- und Arbeits­recht oder der Vertrags­gestaltung bestehen nahezu immer.

Handelsrechtliche Besonderheiten und Handelsbräuche gilt es also im Blick zu behalten, ohne das große Ganze aus den Augen zu verlieren, vor allem wenn sich Ihr Anliegen zunächst nur im Handelsrecht abzuspielen scheint, aber eigentlich rechtlich viel weitere Kreise zieht.

Wenn Sie Unterstützung im Handelsrecht und darüber hinaus benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Auch mit dem Arbeitsrecht in unterschiedlichen Facetten kommen Unternehmen bzw. Unternehmer früher oder später irgendwann in Berührung. Anwaltliche Unterstützung kann auch hier sinnvoll und notwendig sein, auch als Unterstützung für eine eigene HR-Abteilung.

Sinnvoll ist externe Unterstützung, wenn es um grundlegende Fragen zum Arbeitsrecht geht. Auch bei Fragen zu Bewerbungs­verfahren und Arbeits­vertrag, Kündigung, gesetzlichen Arbeitnehmer-Ansprüchen etc. sowie bei Fragen des kollektiven Arbeits­rechts ist rechtliche Beratung unerlässlich. Sinnvoll ist anwaltliche Unter­stützung außerdem, wenn es um Gestaltung im Arbeits­recht geht, um Arbeits­verträge und Vertrags­muster, um Aufhebungs­verträge oder den Abschluss eines Geschäfts­führer­vertrages, selbst wenn dieser streng genommen kein „Arbeitsvertrag“ ist.

Notwendig wird anwaltliche Unterstützung oftmals, wenn es zu arbeitsrechtlichen Auseinander­setzungen kommt. Denn auch wenn es in erster Instanz vor dem Arbeits­gericht keinen Anwalts­zwang gibt, gibt ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite Sicherheit und ist – falls es so weit kommt – bereits „im Fall“, wenn ein Verfahren in die nächste Instanz geht.

Wenn Sie Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Vertragspartner, die Rechnungen nicht bezahlen, sind für viele Unternehmen ein echtes Ärgernis. Ausstehende Forderungen verursachen personellen Mehraufwand und (damit) Kosten. Ob viele kleine oder einige große Forderungen: je größer Außenstände sind, umso bedeutsamer ist deren Beitreibung, selbst wenn Außenstände nicht die eigene Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen. Dringender Handlungsbedarf besteht spätestens dann, wenn unbeglichene Rechnungen zu eigenen Zahlungsengpässen führen könnten.

Professionelles, anwaltliches Forderungs­management ist oft notwendig und ist sehr hilfreich, um wirtschaftliche Risiken wegen schlechter Zahlungs­moral anderer zu minimieren. Dennoch gilt es auch im Rahmen des professionellen Anwalts­inkassos angemessen aufzutreten, z. B. mit einem sinnvoll abgestuften außer­gerichtlichen Mahn­vorgang, der Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird, und einem konsequenten gerichtlichen Vorgehen im Bedarfsfall.

Wenn Sie anwaltlichen Rat und Unterstützung im Forderungs­management benötigen, wenn wir für Sie ein individuelles anwaltliches Inkasso-Konzept erstellen und realisieren sollen, kontaktieren Sie uns gerne.

Ansprechpartner
Dr. Sven Keusch, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kerstin Keusch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin