Das Gesellschaftsrecht ist die rechtliche Basis für Unternehmen und auch für deren wirtschaftlichen Erfolg. Mithilfe des Gesellschaftsrechts werden Unternehmen, ihre Strukturen und Spielregeln für alle Beteiligten geformt: Es gibt klare Leitlinien vor und schafft Verbindlichkeit. Es schafft aber auch Freiräume und Haftungsgrenzen. Und in Konfliktfällen kennt das Gesellschaftsrecht gesetzliche oder individuelle vertragliche Lösungen.
Deswegen stellen sich ab der Unternehmensgründung gesellschaftsrechtliche Fragen, beispielsweise zur Wahl der richtigen Rechtsform und der Gestaltung der Verträge (Gesellschaftsvertrag, Nebenabreden der Gesellschafter, Geschäftsführervertrag etc.). Wächst oder verändert sich ein Unternehmen oder die Struktur seiner Gesellschafter, kann eine Anpassung der Rechtsform oder der bestehenden Verträge notwendig werden oder ökonomisch sinnvoll sein (von GbR zur GmbH, Gründung einer AG, Änderung Gesellschaftsvertrag) – das Gleiche gilt beim Zusammenschluss von Unternehmen oder bei einem Unternehmenskauf.
Auch im laufenden Betrieb einer Gesellschaft spielen gesellschaftsrechtliche Fragen natürlich immer wieder eine Rolle, z. B. bei der Erstellung des passenden Gesellschaftsvertrages, beim Hinzukommen neuer oder dem Ausschluss alter Gesellschafter, in Bezug auf die Haftung der Gesellschaft und/oder der Geschäftsführung und/oder der Gesellschafter etc.
Wenn Sie Unterstützung im Gesellschaftsrecht benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.