Für Mediziner und Patienten

Recht für Ärzte, Zahnärzte und Angehörige von Heilberufen

Im Medizinrecht betreuen, beraten und vertreten wir Human- und Zahnmediziner, Psychotherapeuten sowie Angehörige weiterer Heilberufe ganzheitlich und sind fachanwaltlicher Ansprechpartner, wenn es um spezifische Fragestellungen im Medizinrecht geht. Wir entlasten Sie in einem rechtlich hoch komplexen Umfeld im Hinblick auf juristische und organisatorische Fragen und sorgen zugleich für rechtliche Sicherheit in Ihrer tagtäglichen Arbeit. So tragen wir auch dazu bei, dass Sie sich auf Ihre zentralen beruflichen Aufgaben konzentrieren können.

Unsere Schwerpunkte im „klassischen Medizinrecht“ liegen in folgenden Bereichen:

  • Arzthaftung, Zahnarzthaftung und Haftung weiterer Heilberufe
  • Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten
  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Kooperationsformen (Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften, MVZ etc.)
  • Praxiskauf und Praxisverkauf
  • Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
  • Vertragsarztrecht, Vertragszahnarztrecht, Kassenrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Inkasso für Heilberufe

Allerdings unterstützen wir Ärzte, Zahnärzte und Angehörige von Heilberufen nicht nur in den klassischen Disziplinen des Medizinrechts: Wir sind auch in anderen Rechtsgebieten Ansprechpartner, mit denen selbständige niedergelassene Mediziner im Rahmen ihrer Praxistätigkeit, regelmäßig in Berührung kommen, u.a. im Hinblick auf

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht für Praxisräume (Gewerbemietrecht etc.)
  • Fragen der Praxisfinanzierung (Bankrecht etc.)
  • Mediation (Konflikte zwischen Gesellschaftern, innerhalb Praxis- oder Apothekenteams etc.)

Sollten wir eine Fallgestaltung nicht selbst bearbeiten können, stellen wir über unser hervorragendes Netzwerk von Kooperationspartnern gerne Kontakt zum richtigen Spezialisten für Ihr Anliegen her.

Wir unterstützen Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen haftungsrechtlichen Angelegenheiten im Medizinrecht. Dabei liegt der Fokus unserer Tätigkeit einerseits auf der Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche – in außergerichtlichen Verhandlungen, im Rahmen einer professionell gestalteten Mediation oder streitend vor Gericht.

Zugleich haben wir jedoch stets weitere Aspekte für unserer Mandanten im Blick, wenn es um die vermeintliche Verletzung rechtlicher Pflichten bei der Behandlung von Patienten geht: Denn auch strafrechtliche oder berufsrechtliche Folgen gilt es in derartigen Fällen rechtzeitig zu bedenken und ggfs. Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu verhindern oder möglichst gering zu halten.

Ihnen gegenüber werden von einem Patienten Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht? Sie benötigen fachanwaltlichen Rat bzw. Unterstützung bei der Abwehr dieser Ansprüche – außergerichtlich oder vor Gericht? Sprechen Sie uns gerne an!

Das Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und anderer Heilberufe besteht aus etlichen Rechten und Pflichten, die die Berufsausübung direkt und indirekt beeinflussen. Das medizinische Berufsrecht regelt u.a. Themen wie die Approbation, die Facharztausbildung, die Weiterbildung und Fortbildung oder Aspekte des Betreibens einer Praxis. Und auch Vertragsarztrecht und z. B. das Vergütungsrecht als Teil des Berufsrechts sind wichtiger Teil des Medizinrechts.

Zudem ist auch die Leistungserbringung, die Vertragsgestaltung, der Bereich Werbung und nicht zuletzt das Arbeitsrecht im medizinischen Umfeld teils berufsrechtlich geregelt. All das gilt es rechtzeitig zu bedenken, um (berufs-) rechtlich „auf der sicheren Seite“ zu sein und Konflikte mit Kammer oder Patienten zu vermeiden.

Sie haben Fragen zum Berufsrecht im medizinischen Umfeld? Sie benötigen Hilfe in einer Auseinandersetzung über das Berufsrecht z. B. mit Ihrer zuständigen Ärztekammer? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!

Oftmals schließen sich Ärzte in einer Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft oder einem MVZ zusammen. Auf eine solide rechtliche Basis sollten dabei alle Beteiligten größten Wert legen, um finanzielle Risiken bzw. Haftungsrisiken zu minimieren und Gesellschafterrechte zu stärken. Anwaltliche Unterstützung ist deshalb in diesem Kontext wichtig - bestenfalls bevor Verträge unterzeichnet werden.

Aus diesem Grund unterstützen wir Sie in diesem Bereich: Wir gestalten, prüfen und verhandeln Gesellschafts- oder Kooperationsverträge und behalten vertragsarzt- , berufs- und gesellschafsrechtliche Vorschriften im Blick. In Konflikten unter Kooperationspartnern oder Gesellschaftern vermitteln wir außergerichtlich oder setzen Ihre Rechte und Interessen vor Gericht durch. Nicht zuletzt begleiten wir das Ausscheiden aus einer Kooperation / Gesellschaft professionell oder unterstützen Sie bei der Auflösung.

Sie wollen sich mit anderen Ärzten zusammenschließen? Oder planen Sie aus einer Kooperation mit Kollegen auszusteigen bzw. die Auflösung einer Kooperation? Wir unterstützen Sie dabei – kontaktieren Sie uns gerne!

Der Kauf oder Verkauf einer Praxis ist ein wichtiger Schritt im Berufsleben eines Mediziners. Dieser Schritt sollte bestenfalls rechtlich optimal begleitet werden. Schließlich geht es im Falle eines Praxiskaufs bzw. -verkaufs nicht nur um wichtige Fragen der vertraglichen Regelung des Kaufs oder Verkaufs an sich. Denn es können u.a. spezifische medizinrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sein, z. B. bei einer Praxisabgabe bzw. -übernahme im Zusammenhang mit dem Vertragsarztsitz.

Standardverträge werden den hohen Anforderungen an einen Praxis-Kaufvertrag im Einzelfall in den seltensten Fällen gerecht, spezielles Wissen im Medizinrecht ist unerlässlich für die rechtliche Betreuung eines Praxis(ver-) kaufs.

Deshalb ist es unser Anspruch, für Sie im Falle eines Praxiskaufs oder Praxisverkaufs einen bestmöglichen Vertrag zu erarbeiten, der Ihr rechtliches und finanzielles Risiko minimiert. Und sollte es nach einem Praxiskauf zu rechtlichen Differenzen mit dem Käufer bzw. Verkäufer kommen, unterstützen wir Sie auch in diesem Zusammenhang.

Sie benötigen professionelle anwaltliche Unterstützung beim Kauf bzw. verkauf einer Praxis!? Sie benötigen Hilfe in einer rechtlichen Auseinandersetzung nach einem Praxis(ver-)kauf? Kontaktieren Sie uns!

Auch im Hinblick auf die Vergütung gilt es im medizinischen Umfeld vieles zu beachten. Denn auch dieser Bereich ist vom Medizinrecht umfangreich reglementiert - nicht „umsonst“ entstehen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Heilbehandlungen immer wieder Konflikte mit Patienten.

Aus diesem Grund unterstützen wir Sie umfassend, wenn es um die Vergütung und Abrechnung von Heilbehandlungen geht: Wir beraten Sie in allen Fragen des Vergütungsrechts der Heilberufe, sowohl im Vertragsarztrecht als auch bei der privatärztlichen Abrechnung. Für Psychotherapeuten werden wir auch in Fragen rund um die Kostenerstattung tätig. Darüber hinaus übernehmen wie persönlich für Sie Forderungseinzug und Forderungsmanagement (Inkasso) zu günstigen Konditionen, falls Patienten Forderungen nicht begleichen.

Sie haben Fragen zur Vergütung Ihrer Behandlungsleistung(en)? Sie benötigen professionelle Unterstützung beim Forderungseinzug, da etliche Patienten eine eher schlechte Zahlungsmoral haben? Wir unterstützen Sie gerne!

Die Tätigkeit als Vertrags(zahn-)arzt bringt Möglichkeiten, aber auch rechtliche Pflichten und Einschränkungen mit sich, die es zu kennen gilt. Das gilt im Hinblick auf die Notwendigkeit der Zulassung als Facharzt oder auf etwaige Zulassungseinschränkungen in bestimmten Niederlassungsbereichen. Fragen des Vertragsarztrechts spielen deshalb u.a. im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Praxis eine Rolle, aber auch bei Gründung einer Zweigpraxis, von Praxisgemeinschaften oder eines MVZ.

Deshalb unterstützen wir (Zahn-)Ärzte in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, mit der Erlaubnis Spezialleistungen zu erbringen und abzurechnen, der Zulässigkeit von Tätigkeiten neben der Vertragsarzt-Tätigkeit oder vertragsarztrechtlichen Fragestellungen bei der Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften.

Sie streben eine Zulassung als Vertragsarzt an oder planen die Gründung einer Büroausübungsgemeinschaften als Vertragsarzt bzw. mit Vertragsärzten? Sie benötigen fachanwaltlichen Rat? Sprechen Sie uns gerne an!

Vertragsgestaltung ist eine besondere Disziplin der juristischen Tätigkeit: Nicht jeder Rechtsanwalt ist mit den Techniken und der Praxis der Vertragsgestaltung vertraut. Geht es um die Gestaltung von Verträgen im medizinischen Kontext, wird Vertragsgestaltung zunehmend komplexer. Ohne spezifisches Fachwissen in der Vertragsgestaltung und im Medizinrecht ist Unterstützung in diesem Bereich kaum möglich, ohne dass Verträge mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet sind.

Wir verfügen in beiden Bereichen über entsprechende Erfahrung und umfassendes Wissen: aus langjähriger Erfahrung im Bereich Vertragsgestaltung in Rechtsabteilungen von Unternehmen sind wir mit dem Thema „Vertragsgestaltung“ bestens vertraut. Aufgrund der fachanwaltlichen Expertise von Rechtsanwältin Keusch im Bereich Medizinrecht, sind uns zudem medizinrechtliche Besonderheiten bekannt und stets bewusst. So sind wir in der Lage Verträge nach Ihren Bedürfnissen und gesetzlichen Vorgaben (Berufs-, Gesellschaftsrecht, kassenarztrechtliche Regelungen etc.) zu gestalten, zu prüfen und zu verhandeln, z. B. bei Arbeitsverträgen, Praxiskaufverträgen, Mietverträgen für Arztpraxen, Leasingverträgen oder aber auch ärztlichen Kooperationen wie einer BAG, Praxisgemeinschaft oder einem MVZ etc.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung im Medizinrecht oder in Rechtsbereichen, die mit der Ausübung einer medizinischen Tätigkeit im Zusammenhang stehen? Kontaktieren Sie uns!

Recht für Patienten

Als Patient ist es oftmals schwierig, seine rechtlichen Interessen gegenüber Ärzten, Krankenhäuser, Krankenkassen oder Versicherungen zu formulieren und effektiv durchzusetzen. Das gilt einerseits nach einer Fehlbehandlung, die ggfs. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen kann. Aber auch falls (Leistungs-) Ansprüche gegen eine Kranken- oder Pflegekasse oder z. B. gegen eine Versicherung durchzusetzen sind, sieht man sich als Patient nicht selten einem vermeintlich „übermächtigen Gegner“ gegenüber.

In einer solchen Situation unterstützen wir Sie mit fachanwaltlichem Know-how im Medizinrecht, Erfahrung und dem richtigen Gespür für Ihre Situation: Wir klären Ihre Rechte und Ansprüche im Medizinrecht, verhandeln außergerichtlich mit der Gegenseite, sofern es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und gewünscht ist. Aber natürlich setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche gegen (Zahn-) Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Versicherungen auch vor Gericht effizient durch.

Im Medizinrecht unterstützen wir Patienten außergerichtlich und vor Gericht u.a., wenn es um folgende Themen geht:

  • Schadensersatz / Schmerzensgeld aus Arzthaftung nach Fehlbehandlung
  • Ansprüche gegen private bzw. gesetzliche Krankenkassen, Pflegekassen etc.
  • Ansprüche gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen etc.
  • Ansprüche aus Medizinprodukterecht
  • allgem. Durchsetzung von Patientenrechten

Falls Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche gegenüber einem Arzt, Krankenhaus oder gegenüber einer Versicherung benötigen, unterstützen wir Sie gerne außergerichtlich und vor Gericht. Kontaktieren Sie uns gerne!

Nicht zuletzt kümmern wir uns zudem um professionelle und individuelle Erstellung / Prüfung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten etc.. Denn nur mithilfe dieser Erklärungen gehen Sie als Patient sicher, dass im „Ernstfall“ Ihr Wille gilt, wenn Sie ihn wegen eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung nicht mehr äußern können: Für diesen Fall sorgen Sie mit einer Patientenverfügung im Hinblick auf eine (nicht) gewünschte medizinische Behandlung vor, mithilfe einer Vorsorgevollmacht hingegen bevollmächtigen Sie eine Person Ihrer Wahl, rechtsgeschäftlich für Sie zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Sie wollen eine individuelle Patientenverfügung erstellen lassen oder einer Ihnen nahestehenden Person Vorsorgevollmacht erteilen? Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Ansprechpartner
Kerstin Keusch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin