Als Fachanwältin für Medizinrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Kerstin Keusch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige weiterer Heilberufe insbesondere zu den Themen Berufs- und Zulassungsrecht, Praxiskauf und -abgabe, Anstellungsverträge/Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht für Heilberufe (Praxis- und Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ)). Patienten vertritt sie in Arzthaftungsfragen wie auch gegenüber allen Versicherungen wie Krankenkassen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegekassen etc.
Im Bereich Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Kerstin Keusch langjährig Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Als ausgebildete Mediatorin ist Rechtsanwältin Kerstin Keusch außerdem besonders gut in der Lage, auch in komplexen rechtlichen Konstellationen außergerichtliche Einigungen zu entwickeln und mit Mandanten umzusetzen.