Arbeitsrecht
Eine unserer Kernkompetenzen ist die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Führungskräften, leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern allumfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir decken mit hoher Kompetenz, langjähriger Erfahrung und großem Engagement das volle Leistungsspektrum im Arbeitsrecht ab. Unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht ermöglicht es, schnell den individuellen Handlungsbedarf unserer Mandanten zu ermitteln und maßgeschneiderte, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, anzubieten und umzusetzen.
Wir vertreten und beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unter anderem in folgenden Bereichen:
- Arbeitsrechtliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen, auch für Geschäftsführer und Vorstände
- Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis (Gehalts- und Urlaubsansprüche, Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Zeugniskorrekturen, etc.)
- Rechtliche Überprüfung von Versetzungen, Beförderungen, etc.
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebliche Altersvorsorge (Überprüfung von Ansprüchen; Gestaltung von Regelungen)
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Beratung und Vertretung hinsichtlich Ansprüchen von Handelsvertretern, insbesondere des Ausgleichsanspruchs
- Umstrukturierung und Reorganisation
- Betriebsübergang, § 613 a BGB
- Einführung und Überprüfung von Vergütungs- oder Zielvereinbarungssystemen, Einführung neuer Motivationsansätze, Einführung von (virtuellen) Beteiligungsmodellen
- Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Tele-Arbeit (Home-Office)
- Berufsunfähigkeit
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Arbeitnehmerüberlassung
- Kirchliches Arbeitsrecht